Welche COVID-19-Testergebnisse sind meldepflichtig?

Ein direkter Erregernachweis z.B. durch eine PCR, weist in der Regel auf eine akute Infektion hin und muss daher gemeldet werden. Dies gilt auch für patientennahe Schnelltests auf SARS-CoV-2 (z.B. Antigennachweise). Die Meldepflicht für positive Erregernachweise besteht für Labore, aber auch für Ärzte, die Infektionserregerdiagnostik z.B. in ihrer Praxis durchführen.

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