Ein direkter Erregernachweis z.B. durch eine PCR, weist in der Regel auf eine akute Infektion hin und muss daher gemeldet werden. Dies gilt auch für patientennahe Schnelltests auf SARS-CoV-2 (z.B. Antigennachweise). Die Meldepflicht für positive Erregernachweise besteht für Labore, aber auch für Ärzte, die Infektionserregerdiagnostik z.B. in ihrer Praxis durchführen.