Was sind die häufigsten Symptome von COVID-19?


COVID-19 ist eine ansteckende Erkrankung, die hauptsächlich die Atemwege befällt. Die häufigsten Symptome ähneln denen anderer Atemwegserkrankungen: Fieber, Husten, körperlicher Erschöpfung und Müdigkeit.

Nach einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 dauert es im Mittel fünf bis sechs Tage, bis sich erste Krankheitszeichen von COVID-19 entwickeln.

Nach Angaben des Robert Koch-Instituts tritt bei circa 42 % der in Deutschland erfassten COVID-19-Fälle Husten auf. Mehr als ein Viertel (26 %) der Erkrankten hat Fieber. Schnupfen wird von fast einem Drittel (31 %) der Betroffenen berichtet. Bei etwa jedem fünften Erkrankten (19 %) machen sich Störungen des Geschmacks- oder Geruchsinns bemerkbar.

Weitere Symptome wie Atemnot, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen sowie allgemeine Schwäche können hinzukommen. 1 % der Betroffenen entwickelt eine Lungenentzündung. Es wird auch über Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit, Appetitlosigkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen und Durchfall berichtet. Hautausschlag, Bindehautentzündung und Lymphknotenschwellungen sind auch möglich. Andere Organe und Organsysteme wie das das Nervensystem, Herz-Kreislauf-System, Leber und Nieren können betroffen sein.

HINWEIS

Normalerweise lässt sich COVID-19 anhand der Krankheitszeichen nicht eindeutig erkennen und nicht sicher von anderen Atemwegserkrankungen wie Grippe oder Erkältung unterscheiden. 

Bei Symptomen wie erhöhter Temperatur, Husten oder Fieber, Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns, Schnupfen, Kurzatmigkeit, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen und allgemeiner Schwäche, die auf COVID-19 deuten könnten, bleiben Sie besser zu Hause und holen telefonisch ärztlichen Rat ein.

Rufen Sie am besten die Telefonnummer 116117, eine lokale Corona-Hotline, die Hausarztpraxis oder einen anderen behandelnden Arzt bzw. eine Ärztin an. Diese Kontaktstellen informieren über das weitere Vorgehen. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise, was bei Krankheitszeichen zu tun ist.

Alles rund um 3G am Arbeitsplatz

Seit dem 24.11.2021 greift die neue 3G-Regel am Arbeitsplatz: Alle Beschäftigten vor Ort müssen dann geimpft, genesen oder getestet sein. 1A-Coronatest gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wo gilt die 3G-Regel?

Die von Bund und Ländern beschlossene Vorgabe, die bis einschließlich zum 19. März 2022 gelten soll, betrifft alle Beschäftigte und Arbeitgeber, die eine sog. Arbeitsstätte betreten. Dazu zählen nach Angaben des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Büros und Werkhallen als auch Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes. Auch für Verkehrswege, Baustellen, Lager- und Sanitärräume sowie Kantinen muss ein entsprechender 3G-Nachweis vorliegen. Lediglich das Homeoffice und das Arbeiten in Fahrzeugen sind von der 3G-Regel ausgenommen.

Welche Nachweise sind möglich?

Um Zugang zum Arbeitsplatz zu erhalten, ist seit dem 24.11.2021 ein Impfzertifikat, ein Genesenennachweis oder ein negatives Testergebnis (ggf. in Kombination mit Personalausweis) notwendig.

Ungeimpfte Arbeitnehmer benötigen einen maximal 24 Stunden alten Corona-Schnelltest. Dieser kann von einem Testzentrum, von Arztpraxen oder von entsprechend geschultem Personal des eigenen Arbeitgebers durchgeführt werden. Ein Corona-Selbsttest zu Hause ist nicht erlaubt; es kann aber im Betrieb ein Selbsttest unter autorisierter Aufsicht durchgeführt werden. Ein PCR-Test darf laut BMAS 48 Stunden zurückliegen.

Die 3G-Nachweispflicht gilt auch für Beschäftigte, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Arbeitnehmer dürfen eine Arbeitsstätte nur dann ohne Nachweis betreten, um sich dort impfen zu lassen oder unter Aufsicht einen Test zu machen.

Besonders strenge Regeln gelten für Beschäftigte in der Gesundheits- und Pflegebranche. Sie müssen auch dann zusätzlich negativ getestet sein, wenn sie geimpft oder genesen sind.

Wer bezahlt die Corona-Tests?

Ungeimpfte Beschäftigte können für ihren 3G-Nachweis wieder die kostenlosen Bürgertests nutzen. Nach Schichtende können sie sich dort stets für den kommenden Tag testen lassen – allerdings nur, wenn es vor Ort ausreichend Kapazitäten gibt. Falls nicht, “… müssen sie eigenverantwortlich einen anderen Weg finden und den Test im Zweifel selbst zahlen”, sagte eine BMAS-Sprecherin.

Auch Betriebe selbst können Tests anbieten – die aber vom Arbeitgeber beaufsichtigt werden müssen. Corona-Selbsttests, die Unternehmen bereits jetzt 2x pro Woche zur Verfügung stellen müssen, reichen nicht.

Wo und wann ist das Coronavirus ausgebrochen?

Der Ursprung der Covid-19 Pandemie ist laut Forschern weltweit exakt auf den 12. September 2019, 2 Uhr nachts chinesischer Zeit zurück zu verfolgen. Genau zu diesem Zeitpunkt wurde die Coronaviren-Datenbank (die Größte der Welt) des Institut für Virologie Wuhan offline genommen. Und es war mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein Laborunfall. Sehr viele Hinweise weisen auf das Institut für Virologie in Wuhan hin. Dieses Institut hat über Jahre hinweg hochrisikoreiche Forschung mit Coronaviren betrieben. Die Coronaviren für diese Forschungen wurden von Fledermäusen in weit entfernten Südchinesischen Provinzen eingesammelt und nach Wuhan gebracht. An diesen entnommenen Coronaviren wurden gezielte biotechnologische Manipulationen vorgenommen, nämlich Manipulationen die genau die Besonderheiten des SARS-COV2-Virus erklären. Es ist belegt, dass die allerersten Fälle von Patienten in einem Wohngebiet sehr nahe des Institut für Virologie in Wuhan aufgetreten sind. Nicht nahe des Fischmarkts. Es gibt sogar Namen von allerersten infizierten, die über chinesische soziale Netzwerke bekannt geworden sind.

Die Fischmarkttheorie hat die chinesische Regierung bereits im Mai 2020 ausgeschlossen.

Extreme Gefahren für die Zukunft der Menschheit

Solche hochrisikoreichen biotechnologischen Experimente werden mit viel gefährlicheren Viren weiter fortgeführt. Es sind in jüngster Zeit Forschungsanträge und Berichte öffentlich geworden, die belegen, dass solche Experimente sogar auch mit Mers-Viren (Middle East Respiratory Syndrome Coronavirus (MERS-CoV)), die mindestens um den Faktor 10 tödlicher sind als die SARS-CoV-2-Viren, durchgeführt werden.

Bereits vor über 10 Jahren ist die Diskussion über diese Art von Forschung ins Gerede gekommen, als zwei Forschergruppen (aus den USA und den Nierderlanden) erstmals Vogelgrippe-Viren so gentechnisch manipuliert haben, dass sie auch für Säugetiere und den Menschen übertragbar und gefährlich werden. Das hat damals eine riesige Diskussion, besonders in den USA, aber auch in Europa (der Deutsche Bundestag und der Deutsche Ethikrat), gegeben. Auf Grund dieser Diskussionen ist in den USA unter Barak Obama ein Moratorium (man hat die Förderung dieser hochrisikoreichen Forschung für 3 Jahre (2014–2017) ausgesetzt) beschlossen worden. Anthony Fauci, Unterabteilungsleiter des National Institutes of Health und Präsidentberater im Gesundheitsbereich von vielen US-Präsidenten (seit dem Kabinett von Ronald Reagan aber auch des Gegenwärtigen als Chief Medical Advisor to the President.) hat dieses Moratorium umgangen und US-Amerikanische Steuergelder nach Wuhan geleitet, um dort die Forschung außerhalb der USA fortzuführen.

Es gibt Verfahren, mit deren HilfeSARS-CoV-2-Viren sehr, sehr leicht an menschliche Zellen andocken können.

Zitate aus einem Interview mit Prof. Dr. Dr. h.c. Roland Wiesendanger – ein deutscher Physiker. Er ist an der Universität Hamburg tätig.

Das Video zum Beitrag: Der Ursprung von COVID-19

Was sind die Hauptunterschiede des Spucktests im Vergleich zu bisher bekannten Antigen-Schnelltests mit Nasen-/Rachenabstrich?

Spucktests weisen vereinfacht gesagt, Covid19-Bestandteile im Speichel nach. Ähnlich wie die Abstrich-Tests. Das Ergebnis liegt nach etwa 15 Minuten vor. Der Vorteil ist: Natürlich ist es viel einfacher, eine Probe aus dem Speichel zu entnehmen, als einen einen unangenehmen Abstrich im Rachen oder der Nase durchzuführen.

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