Erklärung
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19
Bund und Länder einigen sich auf eine Verlängerung des Lockdowns
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, den Lockdown weitestgehend bis 7. März 2021 zu verlängern. Der positive Trend bei den Infektionszahlen darf nicht gefährdet werden. Vor allem durch die Ausbreitung von ansteckenderen Virusvarianten besteht die Gefahr einer dritten Welle.
Elfte Bayerische Infektionsschutz-Maßnahmen-Verordnung
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19
Maßnahmen für konsequenten Lockdown beschlossen
Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose zu den Beschlüssen des Hessischen Kabinetts im Nachgang zur Bund- Länder-Schalte: „Wir müssen den Alltag jetzt konsequent herunterfahren, damit die Infektionszahlen wieder sinken.“