Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundesrat soll ab Oktober bundesweit Maskenpflicht im Fernverkehr, in Arztpraxen und den Praxen weiterer Heilberufler, sowie eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Das sieht das „Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“ vor.