Information zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
Alle Betriebe, Einrichtungen und Verwaltungen, deren Beschäftigte nicht im Homeoffice arbeiten, haben die Pflicht, jeder und jedem ihrer Beschäftigten mindestens einmal in der Woche einen Test (PCR-Test oder professionell/selbst angewendete Antigen-Schnelltests) anzubieten, welcher möglichst vor der Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit wahrgenommen werden sollte. Die Kosten für die Tests haben Arbeitgeber*innen im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes zu tragen.