Wer zahlt Corona Tests auf Arbeit?
Die Kosten für Corona-Tests muss der Arbeitgeber tragen und das Testen muss Teil der vergütungspflichtigen Arbeitszeit sein.
Die Kosten für Corona-Tests muss der Arbeitgeber tragen und das Testen muss Teil der vergütungspflichtigen Arbeitszeit sein.
Im Regelfall muss den Beschäftigten, die nicht im Home-Office arbeiten, laut der Verordnung mindestens ein Corona-Test pro Kalenderwoche angeboten werden. Für Gruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko sind zwei Testangebote pro Woche ausdrücklich vorgeschrieben.