Maßnahmen für konsequenten Lockdown beschlossen

LOCKDOWN AUCH IN HESSEN

Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose zu den Beschlüssen des Hessischen Kabinetts im Nachgang zur Bund-Länder-Schalte: „Wir müssen den Alltag jetzt konsequent herunterfahren, damit die Infektionszahlen wieder sinken.“

Das hessische Kabinett hat heute im Nachgang zur Bund-Länder-Schalte vom Sonntag getagt und die Maßnahmen für einen konsequenten Lockdown ab Mittwoch, den 16. Dezember 2021, auch für das Bundesland Hessen beschlossen. „Die Maßnahmen des Corona-Lockdowns light haben nicht ausgereicht, um die Zahl der Neuinfektionen in Deutschland zu senken. Vielmehr sind diese weiter extrem gestiegen und die Zahl der Todesfälle nimmt weiter zu.

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Deshalb werden wir ab Mittwoch den Alltag konsequent herunterfahren, damit die Kliniken und Intensivstationen weiterhin handlungsfähig bleiben. Das war in der Bund-Länder-Schalte eine sehr schwere Entscheidung und sie war es heute hier in der Runde des Hessischen Kabinetts. Aber der Schritt und die tiefgreifenden Maßnahmen sind alternativlos. Die Kontaktbeschränkungen sind der Schlüssel zum Senken der Zahlen. Und jenseits von Verordnungen bitte ich Sie: bleiben Sie zu Hause im kleinen Kreis, wann immer es irgend geht. Und bitte schützen Sie sich und Ihre Lieben, indem Sie die Kontakte sieben Tage vor dem Weihnachtsfest auf ein absolutes Minimum reduzieren. Lassen Sie uns gemeinsam weiterhin besonnen und verantwortungsbewusst handeln“, erklärte Hessens Ministerpräsident am Montag auf einer Pressekonferenz in Wiesbaden.

Volker Bouffier erklärte, dass er wisse, wie hart das für die Familien in der Weihnachtszeit sei und wie schwer dies den Einzelhandel gerade im Weihnachtsgeschäft treffe, aber: „Wenn wir jetzt so weitermachen, werden wir die Menschen nicht mehr ordentlich gesundheitlich versorgen können. Das ist unsere oberste Richtschnur, die Gesundheitssysteme funktionsfähig zu halten.“ Der Hessische Ministerpräsident betonte, dass der Bund aktuell Lösungen für Entschädigungen des Einzelhandels und betroffener Branchen erarbeite.

Sozial- und Integrationsminister Kai Klose betonte, dass Alten- und Pflegeheime ab heute wöchentlich 500 000 PoC-Antigentests zur Verfügung stehen. Die Kosten dafür werden den Heimen erstattet. „Das ist eine enorme Entlastung für die vielen Einrichtungen, die sich dadurch noch besser auf die wichtige Pflegearbeit konzentrieren können“, so Klose. Zudem werden an die hessischen Altenpflegeeinrichtungen noch vor Weihnachten rund drei Millionen FFP2-Schutzmasken für Pflegekräfte und Bewohner verteilt.

Die Regelungen im Einzelnen

Private Treffen und Kontaktbeschränkungen

Die bisherigen Beschränkungen werden fortgeführt, sofern im Folgenden keine abweichenden Regelungen getroffen werden.

Private Treffen dürfen weiterhin nur mit zwei Haushalten, höchstens jedoch mit fünf Personen stattfinden. Kinder bis 14 Jahren bleiben hiervon ausgenommen.

Einkaufen

Der Einzelhandel wird weitgehend geschlossen. Supermärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Kioske und Tiermärkte können weiter öffnen. Die Ausgabe bestellter Ware in den Geschäften ist zulässig.

Auch der Weihnachtsbaumverkauf ist möglich.

Floh- und Weihnachtsmärkte sind untersagtWochenmärkte bleiben geöffnet.

Schulen und Kinderbetreuung

Schülerinnen und Schüler sollen, wo immer möglich, dem Präsenzunterricht fernbleiben.  In den Schulen kann Fernunterricht angeboten werden. Klassenarbeiten finden in der Regel nicht statt.

Kitas sollen nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch genommen werden.

Essen & Trinken

Restaurants bleiben geschlossen. Die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause (nicht vor Ort!) bleibt weiter möglich.

In der Öffentlichkeit darf ganztägig kein Alkohol mehr getrunken werden.

Dienstleistungsbetriebe

Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege wie bspw. Friseursalons, Kosmetikstudios oder Massagepraxen werden geschlossen. Davon ausgenommen bleiben medizinisch notwendige Behandlungen.

Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe wie beispielsweise Reinigungen, Waschsalons, Auto- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen können weiterhin öffnen.

Gottesdienste

Gottesdienste sollten nur unter strenger Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden, das sind Tragen der Maske, 1,50 m Abstand und der Verzicht auf gemeinsames Singen.

Silvester und Neujahr

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an publikumsträchtigen öffentlichen Orten ist untersagt. Der Verkauf von Feuerwerk und Pyrotechnik ist in diesem Jahr bundesweit verboten. Es gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

Weihnachten

Über die Weihnachtstage können – über die bestehenden Kontaktbeschränkungen hinaus – Treffen im engsten Familienkreis mit vier weiteren Personen jenseits des eigenen Hausstands stattfinden. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Zum engsten Familienkreis zählen insbesondere Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister und Lebenspartner.

Alten- und Pflegeheime

In Alten- und Pflegeheimen sind von den Beschäftigten und von Besucherinnen und Besuchern zu jeder Zeit FFP2- oder KN95-Masken zu tragen. Bewohnerinnen und Bewohner dürfen zweimal pro Woche von bis zu zwei Personen besucht werden. Das Personal muss regelmäßig, mindestens einmal pro Woche, auf Corona getestet werden. Ob mit Spucktests oder ähnlichen Tests.

Weitere Regelungen

Skilifte und Eishallen sind geschlossen. Eisbahnen und ähnliche Angebote unter freiem Himmel bleiben offen. Auch Kinderspielplätze bleiben geöffnet.

Ab einer Inzidenz von 200 sind von den Gebietskörperschaften härtere Maßnahmen wie bspw. nächtliche Ausgangssperren zu ergreifen.

Pressestelle: Hessische Staatskanzlei

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