Heimlich, still und leise: Covid-19 aus § 34 Infektionsschutzgesetz gestrichen

§ 34 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes schreibt fest, welche Krankheiten als so hoch ansteckend gelten, dass Erkrankte – oder auch nur einer Erkrankung Verdächtige – „keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben“ dürfen. Und auch nicht dort betreut werden dürfen. Zu diesen insgesamt 22 besonders ansteckenden Krankheiten gehören auch Masern, Windpocken, Cholera, Pest und Diphtherie. Bis vor kurzem war Covid-19 hier als 23. Krankheit aufgeführt.

Nun wurde Corona aus der Liste gestrichen. Quasi in einer gesetzgeberischen Nacht- und Nebelaktion. Denn die Änderung wurde versteckt in einer anderen Änderung weil die Information in ein fremdes Gesetzespapier eingebettet ist. Man findet sie nämlich – kein Witz – im unteren Teil des Gesetzesbeschlusses aus Drucksache 480/22 mit folgendem Titel:

„Gesetz zum Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Feststellung des Verstoßes gegen restriktive Maßnahmen der Union als einen die Kriterien nach Artikel 83 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfüllenden Kriminalitätsbereich und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes“.

Wer liest diese Drucksache bei diesem Titel bis zum Ende und entdeckt dann, dass es hier auch um eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes geht? Sogar um die Streichung von Covid-19 aus dem Paragraphen 34 des Infektionsschutzgesetzes? Warum wird etwas wichtiges, wie die ÄNDERUNG DES INFEKTIONSSCHUTZGESETZES, am Ende des Titels versteckt, während dem Thema in der Drucksache mehr Zeichen gewidmet werden als dem ersten aufgeführten Gesetz?

Ein derartiges Verstecken von Gesetzesänderungen, die man nicht an die große Glocke hängen will, ist leider in der heutigen Praxis des Bundestags gang und gäbe. Vertrauensbildend ist das nicht – sondern genau das Gegenteil. Tatsächlich blieb die Streichung von Covid-19 aus §34 denn auch fast anderthalb Monate unentdeckt – sowohl von den Leitmeiden als auch den alternativen Medien. Covid-19 steht dennoch weiter im Infektionsschutzgesetz. Das stimmt, etwas anderes wird hier auch nicht behauptet. Es geht um das Streichen aus §34. Das aber bemerkenswert genug ist.

Sonst wäre die Streichung nicht derart versteckt worden. Warum sie das wurde? Weil sie nicht dazu passt, dass Gesundheitsminister Karl Lauterbach bei jeder Gelegenheit weiter die Alarmglocken schlägt und so tut, als stehe die nächste „Killervariante“ direkt vor der Türe. Da passt die Streichung eben so gar nicht zur Angst-Propaganda. Andererseits war sie dringend notwendig – weil sonst nicht nur nach jedem positiven Test Schüler und Lehrer, Erzieher und Kindergartenkinder zuhause hätten bleiben müssen. Sondern schon bei einem Verdacht auf Corona, mit dramatischen Folgen.

Es gab bereits Proteste der Betroffenen. Sie machten unter anderem darauf aufmerksam, dass Kinder und Lehrer bzw. Erzieher hier benachteiligt worden wären gegenüber Erwachsenen, für die eine solche Regelung nicht galt – wenn sie nicht als Betreute in einem Heim waren.

Text gekürzt und geändert.

Quelle: reit-schuster.de

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