Welche Nummer muss auf der FFP2-Maske stehen?
Damit eine Atemschutzmaske das CE-Kennzeichen sowie die Kennzeichnung FFP1, FFP2 oder FFP3 tragen darf, muss sie die Prüfvorgaben der Europäischen Norm (EN) 149:2001+A1:2009 (entspricht DIN EN 149:2009-08) erfüllen. Dabei wird unter anderem die Filterleistung und der Dichtsitz der Maske geprüft.